Der Reisebus bietet gerade für behinderte Menschen eine sichere und komfortable Möglichkeit, Urlaub zu genießen. Auf den Reiseleiter jedoch kommen anspruchsvolle Aufgaben zu.Gleich zu Beginn sei mit dem Vorurteil augeräumt, Menschen mit Behinderung seien gerne unter sich. Soweit Behinderte einzeln oder als kleine Gruppe an einer Pauschal- und Gruppenreise teilnehmen, dürfte es eher der Fall sein, dass sie möglichst in die gesamte Gruppe integriert werden und normal behandelt werden wollen. Während Körperbehinderte meist technische Anforderungen an Verkehrsmittel, Unterkunft und touristische Infrastruktur haben, ist dies bei geistig Behinderten weniger der Fall.
Unerwartete Anwesenheit von Menschen mit einer Behinderung in Reisegruppen kann die Reiseleitung vor erhebliche Probleme stellen. Man stelle sich vor: Ein Reiseleiter, der eine Reisegruppe unterwegs übernimmt, stellt fest, dass darunter ein Blinder mit Blindenhund oder ein Rollstuhlfahrer ist. Dies kann das gesamte Reiseprogramm in Frage stellen.
Um Missverständnissen vorzubeugen und um eine problemlose Durchführung der Reise zu garantieren, bestehen bestimmte Informationspflichten: Ein Reisegast mit einer Behinderung hat dem Reiseveranstalter die Behinderung, soweit diese für die Durchführung der Reise relevant ist, mitzuteilen, damit der Reiseunternehmer die dafür erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Bei einer Pauschalreise steht dem Behinderten seinerseits wegen Unzumutbarkeit (als Rollstuhlfahrer in einem Haus mit Treppen ohne Fahrstühle) ein Kündigungsrecht zu, sofern dem Reiseveranstalter einer Pauschalreise die Behinderung vorab erkennbar war. Das ist dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter diese bei Vertragsabschluss in Anwesenheit des Behinderten wahrgenommen hat oder er durch schriftliche Hinweise des Betreffenden den Umstand erkennen konnte.
Wo kann es Probleme geben?
Probleme für den Reiseablauf können sein: längere Ein- und Ausstiegszeiten; längere und häufigere (WC-)Pausen; nicht-behindertengerechte Destinationen, Raststätten, Routen; fehlende oder besondere Hilfsmittel (Körperpflege, Liegen oder Sitze im Bus und Hotel) Auch behinderte Menschen sind mitunter eitel: Manche offenbaren nur ungern ihre Behinderung und die möglichen Auswirkungen.
Große Dienstleister wie Fähren und Fluggesellschaften sind zumeist auf behinderte Reisegäste vorbereitet. Auch bei großen Hotelketten erhält man zumeist viele Informationen und Hilfestellungen vor und während der Reise. Bei kleineren Dienstleistern sollte jedoch unbedingt direkt nachgefragt werden.
Auch Probleme technischer Natur können auftreten. Ist der Reisegast fest an den Rollstuhl gebunden, muss sein Rollstuhl mit ihm in das Fahrzeug gebracht werden, oder kann er umgesetzt werden? Bei häufigen Fahrten mit Behinderten sollten ein Ersatzrollstuhl, eine passende Werkzeugtasche sowie Service-Nummern von Anbietern und Fachleuten mit an Bord sein.
Hierbei ist auch festzustellen, dass Busindustrie und Bustouristik gerade für Rollstuhlfahrer viel unternommen haben: Mehrere Busunternehmer besitzen spezielle Busse mit rollstuhlgerechten Einrichtungen (Hebevorrichtungen, Verankerungen für die sichere Beförderung) oder bieten Reisebusse, die WC-Hängesitze haben, die von behinderten Reisenden unterwegs benutzt werden können. RDA und BDO verfügen zudem über Verzeichnisse von behindertengerechten Bussen und Busreiseveranstaltern und fördern den Dialog zwischen der Branche und Behindertenvertretern.
Versicherungs- und soziale Aspekte
Die Teilnahme von behinderten Menschen an allgemeinen Reisen sowie Ausflügen unterwegs kann besondere Versicherungsfragen aufwerfen. Hierzu sollte man den Kontakt mit dem Versicherungspartner suchen. Auch erleichtern die Daten einer Kontaktperson zu Hause und ein Ansprechpartner eines Behindertenverbandes die richtige Reaktion auf Probleme und Notfälle.
Integration in die Gruppe erfordert ein offenes, aber taktvolles Umgehen mit der Behinderung eines Reisegastes. Nicht jeder Reisegast hat tagtäglich Kontakt mit behinderten Menschen und versteht die Teilnahme eines Behinderten an der Reise mitunter als negativ. Dies ist zumeist auf die befürchteten negativen Auswirkungen auf den eigenen Reisespaß zurückzuführen und weniger als Bosheit zu werten. Dieser Umstand ist bei der Kommunikation zu berücksichtigen und kann von dem erfahrenen Reiseleiter entkräftet werden.
Auch mit dem betroffenen behinderten Reisegast sollte vor der Reise ein Gespräch geführt werden, in dem ehrlich angesprochen werden sollte, welche Auswirkungen die Behinderung auf das Reiseprogramm haben kann und welche besondere Rücksichtnahme und Betreuung erforderlich ist. Oft wird der Behinderte antworten: „Machen Sie einfach Ihr Programm, ich melde mich schon, wenn ich Hilfe brauche.“ Der Reiseleiter kann hierdurch Bevormundungen vermeiden und das Gruppengefühl steuern.
Ulrich Gauf*
Reiseleiter-Zertifikat Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft und Hochschule Bremen
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