BKrFQG im Frankreichverkehr

Sicherheit bei Verkehrskontrolle

Für den grenzüberschreitenden Verkehr sind als Stichtage für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (durch die Schlüsselzahl 95) der 10.09.2013 für den Personenverkehr und der 10.09.2014 für den Güterkraftverkehr festgelegt. Damit man im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Frankreich nicht in Schwierigkeiten kommt, hat die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern alle wichtigen Fakten für LKW- und Busfahrer zusammengefasst.

1. Fahrer von Bussen oder LKW deren D- oder C- Führerschein vor dem 10. September 2008 /2009 in Deutschland erstmals erteilt wurde, müssen bis spätestens 10. September 2013/ 2014 eine erste Weiterbildung nachweisen. Der Nachweis dieser Weiterbildung erfolgt durch die Eintragung des Schlüsselcodes 95 in den Führerschein.

2. Bis zum 10. September 2013/2014 muss in solchen D- oder C-Führerscheinen kein Schlüsselcode 95 eingetragen sein. Jedoch ist ein Eintrag bereits vor den Stichtagen möglich, da die Kraftfahrer jetzt schon berechtigt sind, eine Weiterbildung ab zuschließen. Erst ab 10. September 2013/2014 bzw. 10. September 2015/2016 ist in allen deutschen D- oder C-Führerscheinen der Schlüsselcode 95 eingetragen.

3. In deutschen Führerscheinen wird der Schlüsselcode 95 erst nach vollständigem Nachweis einer 35-stündigen Weiterbildung.

Diese Fakten (auch in französicher Sprache) können bei der Verkehrskontrolle dem jeweiligen Beamten vorgezeigt werden – zum Download

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