Auffälllige Werbefolien an der Omnibusscheibe gehören heute längst zur Tagesordnung – je größer, desto besser. Hier warnt allerdings der WBO, dass bei Folien, die mehr als 10 Prozent der Scheibe bedecken, eventuelle Notausstiege – bei Bussen dienen Fensterscheiben in der Regel als Notausstieg – nicht mehr als solche erkennbar sind.
Eine neue Richtlinie des beim Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) angegliederten Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik soll in dieser Problematik ab Januar 2012 in Kraft treten. Vom BMVBS wird bei der aktuellen Überarbeitung der Richtlinie zur Prüfung von Fahrzeugen ein zusätzlicher Prüfpunkt geschaffen, der den Prüfenden vorschreibt, bei Folien auf Scheiben auf die Ausführung der Verklebung zu achten und ein Prüfzeugnis vom Betreiber einzufordern. Aus diesem Prüfzeugnis muss hervorgehen, dass diese Folie die Notausstiegsfunktion der Scheibe nicht negativ beeinflusst. Bei Nichterfüllen droht eine Verweigerung der Abnahme. Die Konsequenz: Das Fahrzeug verliert seine Allgemeine Betriebserlaubnis und wird sofort stillgelegt.
Wenn bei einer Scheibe von beiden Seiten eine Folie aufgeklebt ist, muss ein Gutachten vorliegen, das genau die Kombination aus Innen- und Außenfolie geprüft hat, rät der WBO. Dabei sei es nicht ausreichend, wenn jede Folie für sich ein Prüfzertifikat hat. Allerdings gibt es laut WBO derzeit keine durchgeführte Prüfung für Folienkombinationen; hier muss ein Antrag gestellt werden.

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Wer darf rein? Wer muss draußen bleiben?