Fernbusse

„DeinBus“ gewinnt gegen die Bahn

Das Start-up-Unternehmen DeinBus.de darf seine Busverkehre weiter betreiben. Die elfte Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht hat am 20. April 2011 eine Klage der Deutschen Bahn abgewiesen, die behauptet hatte, dass der Service nicht genehmigt sei.

Eine Genehmigung der zuständigen Behörde hatte aber vorgelegen. DeinBus.de sei im Besitz einer entsprechenden Genehmigung, an die sich auch ein Zivilgericht halten muss, so die Vorsitzende Richterin. Damit darf die Online-Plattform DeinBus.de, bei der sich Reisende zu Fahrgemeinschaften in Reisebussen zusammenfinden, ihren Betrieb weiterführen (Az: 3-11 O 83/10).

Auf der von drei studentischen Jungunternehmern betriebenen Online-Plattform DeinBus.de werden Fahrgemeinschaften in Fernbussen vermittelt. Die Busmitfahrzentrale verbindet den Preisvorteil klassischer Pkw-Mitfahrzentralen mit der Sicherheit und dem Komfort von Reisebussen. Das Besondere: Alle Busfahrten kommen auf individuelle Nachfrage zustande und werden von Personen organisiert, die zur selben Zeit ans selbe Ziel gelangen möchten.

Die Strecke Köln–Frankfurt wird bei Dein.Bus.de zum Beispiel ab 12,50 Euro angeboten.


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