Am 15. Februar 2011 hat das EU-Parlament die EU-Buspassagierrechte nunmehr endgültig verabschiedet. Die klassische Buspauschalreise bleibt nach Angaben des RDA von den wesentlichen Regelungen der EU-Buspassagierrechte-Verordnung ausgenommen.
Dies gilt vor allem für die Regelungen bezüglich der Haftung für Verspätungen und Annullierungen sowie bezüglich der Beförderungs-und Informationsrechte mobilitätseingeschränkter Personen. Hier konnte sich der RDA nach eigenen Angaben mit seinen Argumenten, dass der Buspauschalreisegast bereits umfangreich durch die EU-Pauschalreiserichtlinie und das deutsche Reiserecht geschützt ist, beim EU-Gesetzgeber vollumfänglich durchsetzen.
Die Verordnung wird 2 Jahre nach ihrer – derzeit aber noch nicht feststehenden – Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Über den Inhalt und die Einzelheiten der VO, vor allem über den Regelungsbereich in den der Busreiseverkehr einbezogen ist – wie Entschädigung und Hilfestellung bei Unfällen – will der RDA seine Mitglieder in einem Rundschreiben kurzfristig informieren.
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