Bundesverkehrsministerium

Nationale Winterreifenpflicht bleibt situativ

WinterreifenNach aktuellen Aussagen des Bundesverkehrsministeriums wird die für November geplante Winterreifenpflicht nicht durch einen festgelegten Zeitraum (etwa von Oktober bis Ostern) begrenzt: Dafür seien die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich.


Demzufolge wird die Pflicht nur bei exakt definierten Witterungsverhältnissen gelten. Das entspricht im Wesentlichen einer Situativen Winterreifenpflicht. Geht es nach den Ländern, werden Verstöße künftig mit höheren Bußgeldern geahndet. Sowohl der Innenminister von Schleswig-Holstein, Klaus Schlie (CDU), als auch sein bayrischer Amtskollege, Joachim Herrrmann (CSU), plädieren für eine Erhöhung der Bußgelder von derzeit 20 beziehungsweise 40 Euro. Dabei haben sie besonders das Transport-Gewerbe im Visier. Künftig sollen die Eigentümer von LKW zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Fahrzeuge auf Grund einer nicht wintertauglichen Bereifung Unfälle und Staus verursachen.

Beim Begriff Winterreifen definieren gesetzliche Regelungen derzeit lediglich einen Mindeststandard. Für Winterbereifung gibt es die Kennzeichnung M+S. Sie steht für Matsch und Schnee, sagt aber nichts über die tatsächliche Winterqualität des Reifens aus. Aussagekräftiger ist das Schneeflocken-Symbol. Führende Reifenhersteller kennzeichnen ihre Winterspezialisten seit Jahren mit diesem Zeichen. Allerdings ist es rechtlich nicht geschützt. So weist der ADAC darauf hin, dass einige asiatische Hersteller ihre Produkte mit der Schneeflocke kennzeichnen, obwohl sie nicht wintertauglich sind.

 


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