Verkehrsdelikte

Bußgeld bald grenzenlos

Wer im EU-Ausland zum Beispiel beim Rasen Geldbußen und Geldstrafen sammelt, muss künftig mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen. Der Bundesrat billigte nun einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht.


Demnach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen ab Oktober auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 Euro betragen – vorausgesetzt, der Bundestag stimmt ebenfalls zu. Bislang werden Raser und Falschparker nur in seltenen Fällen nach ihrer Rückkehr in Deutschland zur Kasse gebeten.


↑ Nach oben