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Dienstag, 26. Januar 2010 08:52 |
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Wegen Mängel im Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht nun die Kürzung der Ausgleichsbeträge für ÖPNV-Unternehmen im Ausbildungsverkehr für verfassungswidrig erklärt.
Alleine den bayerischen Verkehrsunternehmen sind laut dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) durch die seit 2004 auf Grundlage des Haushaltsbegleitgesetzes erfolgten finanziellen Einschnitte im Schüler- und Ausbildungsverkehr bis heute insgesamt über 100 Millionen Euro entzogen worden. Der LBO und die betroffenen Verkehrsunternehmen fordern nun eine Korrektur der erfolgten Mittelkürzung.
Zur Kompensation von Einnahmeverlusten, die durch ermäßigte Fahrpreise für Schüler, Auszubildende und Studenten entstehen, erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 45a PBefG). Diese gewährleisten, dass Schüler und Auszubildende zu familienfreundlichen, günstigen und sozialverträglichen Fahrpreisen zur Schule befördert werden können. Seit 2004 wurden die Ausgleichsleistungen aufgrund des Haushaltbegleitgesetzes 2004 (Koch-/Steinbrück-Vorschläge) schrittweise um bis zu 12 Prozent pro Jahr gekürzt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist laut LBO von enormer politischer Bedeutung. „Ein zukunftsorientierter und attraktiver Nahverkehr kann nur gewährleistet werden, wenn die erforderlichen finanziellen Grundlagen wieder hergestellt werden“, mahnt LBO-Präsident Heino Brodschelm. Es sei wichtig, die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des klimafreundlichsten Verkehrsträgers Omnibus im Schüler- und Nahverkehr sicherzustellen. Der LBO forderte daher von der Politik, die verfassungswidrigen Kürzungen im Ausbildungsverkehr schrittweise wieder zurückzunehmen.
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