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Mittwoch, 23. Juli 2008 09:17 |
Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Personenverkehr gefahrene Leerkilometer sind grundsätzlich auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dies teilte der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen NWO mit. Ausgenommen seien jedoch die Leerfahrten vom Betriebshof zum Abfahrtsort und umgekehrt, nach Beendigung der Reise vom Absetzpunkt zum Betriebshof zurück.
Diese Leerfahrten werden nicht der zu besteuernden Beförderungsleistung zugerechnet. Damit fließen die hierbei anfallenden Leerkilometer auch nicht in die Berechnung der Streckenaufteilung nach Inlands- und Auslandskilometer ein, sondern sind umsatzfrei. |