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Neue 12-Tage-Regelung ab Juni PDF Drucken E-Mail
Montag, 16. November 2009 10:53
Jetzt ist es amtlich: Ab dem 4. Juni 2010 gilt die neue modifizierte 12-Tage-Regelung im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung.

Entsprechend erleichtert zeigten sich nun der Internationaler Bustouristik Verband (RDA) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einer gemeinsamen Erklärung: Nun könnten die Busunternehmen wieder internationale Rundfahrten von bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer durchführen.
Mit in Kraft treten neuer einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 und dem damit verknüpften Wegfall der 12-Tage-Regelung traten für viele Busunternehmen gravierende Probleme auf. Neben einem Verlust der Flexibilität gingen touristische Leistungsangebote zurück, die Umsatzausfälle für die Busunternehmen und die touristischen Zielgebiete zur Folge haben, so RDA und BDO. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen sei mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden gewesen, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten.
Auch für das Fahrpersonal hatte sich die Situation verschlechtert: Neben Einkommensverlusten mussten die Busfahrer ihre Ruhetage unterwegs und nicht wie früher zu Hause bei ihren Familien nehmen.

Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Regelung sind:
  • Die Fahrer können die wöchentliche Ruhezeit nach spätestens 12 Tagen unter folgenden Voraussetzungen einlegen: Wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt.
  • Ab dem 1.1.2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind.
  • Ab dem 1.1.2014 müssen bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach 3 Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
 
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