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Europa: nicht ohne Winterreifen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 03. November 2009 10:21
Der ADAC rät aktuell, nicht mehr ohne Winterreifen in die Alpen oder andere schneereiche Gegenden Europas zu starten. Vor allem auf höher gelegenen Berg- und Passstraßen kann man bereits jetzt auf winterliche Straßenverhältnisse treffen.

In Slowenien müssen alle Fahrzeuge im Zeitraum vom 15. November bis 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenbedingungen mit Winterausrüstung ausgestattet sein (das heißt, entweder Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten).
In der Slowakei gilt für Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind – unabhängig von der Witterung – von 15. November bis 31. März des Folgejahres eine Winterreifenpflicht.
In der Zeit vom 15. November bis 31. März müssen laut des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) Bussen in der Slowakischen Republik auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Schneeketten sind nur auf den Straßen obligatorisch, die mit dem (C31)-Warnzeichen „Snehove retaze“ ausgeschildert sind. Die Ketten müssen, wenn sie benutzt werden, an mindestens zwei Rädern der Antriebsachse angepasst werden. Geldstrafen ab 60 Euro werden für die Verletzung der Regelung auferlegt, so der WBO. Kommt es zum Unfall, könnten sogar Strafen von mehr als 60 Euro auferlegt werden, bis hin zur Gefängnisstrafe bei tödlichen Verletzungen.

In Finnland sind von 1. Dezember bis 28. Februar Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t ein Muss. Bei Gespannen benötigt auch der gebremste Anhänger Winterreifen, so der ADAC. In Lettland herrscht vom 1. Dezember bis zum 1. März Winterreifenpflicht. Als Ersatz für Winterreifen können auch Spikes genutzt werden.

In den Benelux-Ländern, den Alpenländern Schweiz, Italien und Frankreich sowie in Norwegen und Schweden gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings können in Italien und Frankreich Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte ebenfalls vorübergehend zur Pflicht gemacht werden. Im italienischen Aostatal gilt seit Jahren folgende Regelung: Winterreifen-Pflicht für alle Fahrzeuge von 15. Oktober bis 15. April. Alternativ können aber auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.

In Deutschland wurde in den letzten Jahren die so genannte „Situative Winterreifen-Pflicht“ eingeführt. Das heißt, die neue Vorschrift beinhaltet keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Vielmehr bedeutet die Neuregelung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht – je nach Witterung.
Die Details zur Beschaffenheit der Winterreifen: Auf Deutschlands Straßen genügen alle Reifen mit der Kennzeichnung M+S oder dem Schneeflockensymbol der Winterreifenpflicht (der ADAC empfiehlt auch ein Reifenprofil von mindestens 4 mm), in Österreich müssen die Reifen, die für Schnee, Matsch und Eis geeignet sind, über eine Mindestprofiltiefe von 4 mm verfügen.

In Österreich gilt seit 2008 eine allgemeine Winterreifenpflicht. Zwischen dem 1. November und dem 15. März müssen LKW und Omnibusse zumindest an den Rädern der Antriebsachse mit Winterreifen (oder M+S-Reifen) bestückt sein. Die Profiltiefe von Mindestens 6 mm (Diagonalreifen) und 5 mm (Radialreifen) ist vorgeschrieben. Für Schneeketten besteht eine Mitführungspflicht vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder auf der gleichen Achse. Verstöße gegen die Vorschrift können bis zu 5.000 Euro kosten, so der WBO.

In Tschechien ist von 1. November 2009 bis zum 31. März 2010 (Die Dauer wird Informationen des ADAC zufolge jährlich neu festgelegt) auf bestimmten, beschilderten Streckenabschnitten Winterausrüstung vorgeschrieben. KFZ bis zu 3,5 t zGG müssen dort mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Mindestproiltiefe 4 mm) ausgerüstet sein, schwerere Fahrzeuge mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 6 mm) auf der Antriebsachse. Sind die Straßen schneebedeckt oder vereist, genügen auch Schneeketten der Ausrüstungspflicht.
Für Busse mit Spikereifen gilt in Tschechien Fahrverbot.

In Ungarn müssen Busse – sobald das Schild „Schneekettenpflicht“ am Grenzübergang angebracht ist – Schneeketten für mindestens eine Antriebsachse mitführen. Ohne Schneeketten kann unter Umständen die Einreise verwehrt werden.

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